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An-Nahl - Vers 61

16:61
Juz 14 · Hizb 28 · Seite 273

وَلَوْ يُؤَاخِذُ ٱللَّهُ ٱلنَّاسَ بِظُلْمِهِم مَّا تَرَكَ عَلَيْهَا مِن دَآبَّةٍ وَلَـٰكِن يُؤَخِّرُهُمْ إِلَىٰٓ أَجَلٍ مُّسَمًّى ۖ فَإِذَا جَآءَ أَجَلُهُمْ لَا يَسْتَـْٔخِرُونَ سَاعَةً ۖ وَلَا يَسْتَقْدِمُونَ﴿٦١﴾

Wenn Allah die Menschen für ihre Ungerechtigkeit belangen wollte, würde Er auf ihr kein Tier übriglassen. Aber Er stellt sie auf eine festgesetzte Frist zurück. Und wenn dann ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch vorverlegen.

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An-Nahl - 16:61

وَلَوْ يُؤَاخِذُ ٱللَّهُ ٱلنَّاسَ بِظُلْمِهِم مَّا تَرَكَ عَلَيْهَا مِن دَآبَّةٍ وَلَـٰكِن يُؤَخِّرُهُمْ إِلَىٰٓ أَجَلٍ مُّسَمًّى ۖ فَإِذَا جَآءَ...

Wenn Allah die Menschen für ihre Ungerechtigkeit belangen wollte, würde Er auf ihr kein Tier übriglassen. Aber Er ste...

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