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Ali 'Imran - Vers 158

3:158
Juz 4 · Hizb 7 · Seite 71

وَلَئِن مُّتُّمْ أَوْ قُتِلْتُمْ لَإِلَى ٱللَّهِ تُحْشَرُونَ﴿١٥٨﴾

Und wenn ihr sterbt oder getötet werdet, so werdet ihr fürwahr zu Allah versammelt werden.

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Ali 'Imran - 3:158

وَلَئِن مُّتُّمْ أَوْ قُتِلْتُمْ لَإِلَى ٱللَّهِ تُحْشَرُونَ

Und wenn ihr sterbt oder getötet werdet, so werdet ihr fürwahr zu Allah versammelt werden.

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