Zum Inhalt springen
NurVerse
KoranGebetszeitenKalenderHadithDuas
Ad
Ad
Ad
Ad
NurVerse

Lesen Sie den Koran, verfolgen Sie Gebetszeiten, beten Sie und bereichern Sie Ihr islamisches Leben.

© 2026 NurVerse. Alle Rechte vorbehalten.

App installierenKontaktDatenschutzrichtlinieNutzungsbedingungen
← At-Tawbah

At-Tawbah - Vers 17

9:17
Juz 10 · Hizb 19 · Seite 189

مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَن يَعْمُرُوا۟ مَسَـٰجِدَ ٱللَّهِ شَـٰهِدِينَ عَلَىٰٓ أَنفُسِهِم بِٱلْكُفْرِ ۚ أُو۟لَـٰٓئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَـٰلُهُمْ وَفِى ٱلنَّارِ هُمْ خَـٰلِدُونَ﴿١٧﴾

Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig bleiben.

—

Vers teilen

At-Tawbah - 9:17

مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَن يَعْمُرُوا۟ مَسَـٰجِدَ ٱللَّهِ شَـٰهِدِينَ عَلَىٰٓ أَنفُسِهِم بِٱلْكُفْرِ ۚ أُو۟لَـٰٓئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَـٰلُهُمْ وَف...

Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durc...

← Vorheriger VersNächster Vers →