وَلِلْمُطَلَّقَـٰتِ مَتَـٰعٌۢ بِٱلْمَعْرُوفِ ۖ حَقًّا عَلَى ٱلْمُتَّقِينَ﴿٢٤١﴾
Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.
—Al-Baqarah - 2:241
وَلِلْمُطَلَّقَـٰتِ مَتَـٰعٌۢ بِٱلْمَعْرُوفِ ۖ حَقًّا عَلَى ٱلْمُتَّقِينَ
Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.